Absturzsicherung

Ausbildung

Absturzsicherung

Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen / Absturzsicherung


Grundlage: Erlass des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 25.09.2023


Inhalte: Grundlagen zum Tätigwerden in absturzgefährdeten Bereichen sowie zum Einsatz eines Gerätesatzes Absturzsicherung


Themen: Definition, Einsatzmöglichkeiten und -grenzen im absturzgefährdeten Bereich, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), PSA gegen Absturz, Seilkunde, Material- und Gerätekunde, Knotenkunde, Sicherungstechniken, Sichern im absturzgefährdeten Bereich, Retten und Selbstretten, Überprüfung der Ausrüstung


Dauer: Grundlehrgang – 24 Unterrichtseinheiten je 45min -> 3 Samstage

Anforderungen an die Teilnehmenden:

·        Mindestalter 18 Jahre

·        abgeschlossene Trupp-Ausbildung im Sinne der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (Truppführer)

·        körperliche und geistige Eignung, Empfehlung: arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung „Arbeiten mit Absturzgefahr“ (ehemals G 41)

·        maximales Nutzergewicht 120kg (gemäß Normen bzw. Herstellerfreigabe)

·        es darf keine Schwangerschaft bestehen

·        entsendende Wehr verfügt über min. 1 Gerätesatz Absturzsicherung


Mitzuführende Ausrüstung: Persönliche Schutzausrüstung, Schreibzeug


Leistungsnachweis: schriftliche Prüfung, praktische Übungen


Lehrgangsgröße: maximal 12 Teilnehmende bei 2 Ausbildenden

Hinweis an die Wehrführungen: Eine jährliche Unterweisung im Sinne der DGUV R 112-198 ist im Übungsdienst durchzuführen. Die jährliche theoretische und praktische Fortbildung kann im Rahmen des Übungsdienstes durchgeführt werden.


Ansprechpartner

Jonathan Scholz

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