Leistungsbewertung Roter Hahn
des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein
Der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein hat für die Feuerwehren in seinen Mitgliedsverbänden eine Leistungsbewertung Roter Hahn gestaltet. Diese Leistungsbewertung wird als Ehrengabe für die Erfüllung der Ausschreibung gestiftet. Eine Bewertung der Einsatzbereitschaft und Einsatzfähigkeit einer ganzen Feuerwehr ist seit vielen Jahren Tradition im Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein. Die Integration aller Abteilungen und Mitglieder zur Erfüllung einer gemeinschaftlichen Aufgabe zeichnet das Feuerwehrwesen in Schleswig-Holstein aus. Der pflegliche Umgang mit dem der Feuerwehr anvertrauten Geräten und Liegenschaften, die Beherrschung der Technik zur Rettung von Leben und Bewahrung von Sachwerten, die Wahrung von guten Traditionen und die Anpassung an technische Fortschritte sind charakteristisch für die freiwilligen Feuerwehren und soll in dieser Leistungsbewertung herausgestellt werden. Ziel dieser Leistungsbewertung soll eine möglichst große Beteiligung der Wehren des Landes sein. Aus Gründen der sprachlichen Verständlichkeit wird die nachstehende Leistungsbewertung in der männlichen Form abgefasst. Durch die hier gewählte Formulierung sind jedoch weibliche und männliche Betroffene in gleicher Weise gemeint.
Der Leistungsbewertung Roter Hahn können sich nur Feuerwehren des Landes Schleswig-Holstein unterziehen. Sie müssen nachfolgende Bedingungen erfüllen: Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen im Besitz eines Feuerwehr- Dienstanzuges und einer Einsatzschutzkleidung nach der jeweils gültigen Dienstbekleidungsvorschrift des Landes S-H sein. Ausrüstung und Gerät müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die aktiven Feuerwehrangehörigen müssen eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den Bedingungen der jeweiligen Bewertungsstufe. Alle Führungskräfte müssen die erforderlichen Lehrgänge nachweisen (bestehende Anmeldungen werden anerkannt). Die aktiven Feuerwehrwehrangehörigen müssen die Truppführer-Ausbildung nachweisen. Die Anzahl richtet sich nach den entsprechenden Bewertungsstufen. Die JF kann eingebunden werden. •Die JF hat die Möglichkeit sich zu präsentieren, eigene kleine Übung zu machen oder evtl. eine Abnahme der Jugendflamme einzubauen. Phantasie ist gefragt.•Aktionen fließen jedoch nicht in die Bewertung ein.•Keinesfalls ist die JF in die Einsatzübung einzubinden.
Die Leistungsbewertung wird in den Stufen 1- 4 auf Kreisebene durchgeführt, die Stufe 5 und Sonderstufe führt der LFV SH durch. Der Fachwart des Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbandes bestimmt die Zusammensetzung der Kommission in den Stufen 1-4; bei der Stufe 5 und Sonderstufe bestimmt dieses die Fachleitung des Landesfeuerwehrverbandes. Die Stärke der Bewertungskommission umfasst: Neben dem Leiter der Bewertungskommission werden höchstens ein weiterer Bewerter je angefangene 10 Mitglieder der Wehr (Aktive und Jugendfeuerwehr), jedoch höchstens 7 Bewerter bestellt. Zwischen den Bewertungen der Stufe 1 und 2 müssen mindestens 6 Monate (jedoch nicht im gleichen Kalenderjahr) Stufe 2 und 3 mindestens 12 Monate Stufe 3 und 4 mindestens 12 Monate Stufe 4 und 5 mindestens 24 Monate Stufe 5 und „Sonderstufe“ mindestens 36 Monate liegen Bei Nichterfüllung der Bedingungen kann die Bewertung nach 12 Monaten wiederholt werden.
Die Leistungsbewertung wird in den Stufen 1- 4 auf Kreisebene durchgeführt, die Stufe 5 und Sonderstufe führt der LFV SH durch. Der Fachwart des Kreis- oder Stadtfeuerwehrverbandes bestimmt die Zusammensetzung der Kommission in den Stufen 1-4; bei der Stufe 5 und Sonderstufe bestimmt dieses die Fachleitung des Landesfeuerwehrverbandes.Die Stärke der Bewertungskommission umfasst: Neben dem Leiter der Bewertungskommission werden höchstens ein weiterer Bewerter je angefangene 10 Mitglieder der Wehr (Aktive und Jugendfeuerwehr), jedoch höchstens 7 Bewerter bestellt. Zwischen den Bewertungen der Stufe 1 und 2 müssen mindestens 6 Monate (jedoch nicht im gleichen Kalenderjahr) Stufe 2 und 3 mindestens 12 Monate Stufe 3 und 4 mindestens 12 Monate Stufe 4 und 5 mindestens 24 Monate Stufe 5 und „Sonderstufe“ mindestens 36 Monate liegen Bei Nichterfüllung der Bedingungen kann die Bewertung nach 12 Monaten wiederholt werden.
Die Meldung für die Leistungsbewertung Roter Hahn ist auf vorgegebenem Formblatt oder digital an den Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband zu richten. Das Anmeldeformular kann auf www.LFV-SH.de heruntergeladen werden. Der zuständige Kreis- und Stadtfeuerwehrverband prüft die Angaben über die Voraussetzungen und legt im Einvernehmen mit der Wehr den Termin der Leistungsbewertung fest. Die Meldungen sind bis spätestens 31. März für die Stufen 1-4 beim Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverband und bis zum 15. März für die Stufe 5 und Sonderstufe beim Landesfeuerwehrverband einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen sind der jeweiligen Meldung beizufügen. Für die Stufe 5 und Sonderstufe empfiehlt sich eine rechtzeitige Terminabstimmung mit dem LFV SH um Terminüberschneidungen zu vermeiden.
Verleihung der Ehrengabe Roter Hahn des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein erfolgt bei den Stufen 1-4 über den jeweiligen Kreis- und Stadtfeuerwehrverband, bei der Stufe 5 und Sonderstufe über den Landesfeuerwehrverband. Die Verleihung wird beurkundet. Die Urkunde trägt die Unterschrift des Vorsitzenden des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein sowie der jeweiligen Kreis- oder Stadtfeuerwehrführung. Wehren, die die Leistungsbewertung Stufe 5 oder Sonderstufe erfolgreich absolviert haben, sind berechtigt, den jeweils dafür vom LFV SH vorgesehenen Brusttaschenanhänger zu tragen.
EHBM Ralf Kreutner
Fachwart Leistungsbewertung
Kreisvorstandsmitglied