Kameradschaftshilfe
Die Kameradschaftshilfe des Kreisfeuerwehrverbandes (KFV) Herzogtum Lauenburg hat den Charakter einer freiwilligen Hilfskasse auf Gegenseitigkeit.
Der KFV hat damit eine eigene soziale Absicherung der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen im Landkreis geschaffen. Konkret tritt die Kameradschaftshilfe dann ein, wenn eine Feuerwehrfrau oder ein Feuerwehrmann verunglückt oder verstirbt.
Mit der Zahlung eines Geldbetrags aus dem Vermögen der Kameradschaftshilfe, sollen zuletzt finanzielle Engpässe bis zur Leistungserbringung anderer Stellen für die betroffenen Angehörigen überbrückt werden können.
Die aktuell gültige Satzung zur Kameradschaftshilfe Herzogtum Lauenburg wird nach Aufforderung gerne übersendet. Eine Auszahlung erfolgt grundsätzlich nach Vorlage des Versicherungscheines per Überweisung.
Die Aushändigung eines Barschecks ist nur im Rahmen von Einzelfällen und nach Rücksprache möglich.