Der Einsatz ist beendet und die alarmierte Feuerwehr rückt ab.
Kurze Zeit später…
Dieses ist ein Beispiel eines Funkgespräches, aber was bedeuten die Zahlen und Abkürzungen?
Diese Grundlagen in der Bedienung der Funkgeräte und dem korrekten Ablauf eines Funkgespräches stehen am Anfang der Lehrgänge nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2).
An zwei Samstagen finden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) in Elmenhorst ein, um dann die notwendigen rechtlichen und technischen Grundlagen des Digitalfunks kennenzulernen. Ebenso ist auch die im Zeitalter von Navigationssystemen und Smartphone wichtige Kartenkunde Bestandteil dieser Ausbildung.
Das Erlernte kann dann gleich in einer Funkübung auf dem Gelände der FTZ angewandt werden, wobei durch die Kreativität der „Einsatzkräfte“ der Spaßfaktor niemals zu kurz kommt. Der Leistungsnachweis, der einen solchen Lehrgang abschließt, ist schon anhand der zur Verfügung gestellten Lehrunterlagen eine eher kleine Hürde zur begehrten Teilnahmebescheinigung.
Übrigens kommt keine Einsatzkraft der „nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)“ in Schleswig- Holstein an dieser Ausbildung vorbei. Einheitliche Ausbildungsrichtlinien sichern ein identisch hohes Ausbildungsniveau, welches bei übergreifenden Einsätzen unentbehrlich ist.
Gerade der seit 2017 im Kreis Herzogtum Lauenburg flächendeckend eingeführte Digitalfunk hat den Stellenwert dieser Ausbildung und die Zusammenarbeit aller Bereiche, die sich mit dem Digitalfunk beschäftigen, nochmal erhöht.
Die ehrenamtlichen Ausbilder, die für die Gestaltung und Durchführung der Lehrgänge verantwortlich sind, kommen aus den verschiedensten Feuerwehren im Kreis und bilden sich gerade für „ihr Fachgebiet“ laufend weiter.
Ansprechpartner
Alexander Vogt
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