Die Vegetationsbrandprävention sowie -bekämpfung stellt eine ressortübergreifende Aufgabe dar.
Während bei der Waldbrandprävention, also dem vorbeugenden Brandschutz, überwiegend die Flächeneigentümer sowie das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz zuständig sind, fällt die Vegetationsbrandbekämpfung, also der abwehrende Brandschutz, in die Zuständigkeit des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport und damit an die Träger des Brandschutzes (Gemeinden).
Dies sei daher hervorgehoben, da die erfolgreiche Vegetationsbrandbekämpfung bereits sehr viel früher ansetzt, nämlich bestenfalls keine Feuer entstehen zu lassen oder im Eintrittsfall die Ausbreitung möglichst landschaftsbaulich zu hemmen.
Dies kann unter anderem durch die Vegetationszusammensetzung und -pflege erfolgen, sowie durch das Anlegen und Unterhalten von Schutzstreifen, Brandriegeln, Löschwasserentnahmestellen, befahrbarer Zuwegungen, Vegetationsbrandfrüherkennung sowie Informationskampagnen für die Bevölkerung erfolgen.
Videos siehe unter
www.lfs-sh.de/Inhalte/Ausbildung/VideosVegetationsbrand.php
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