Die Feuerwehren haben bei der Brandbekämpfung und bei der technischen Hilfe die erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr insoweit zu treffen, als es zur Brandbekämpfung der Gefahr oder Verhinderung weiterer unmittelbar drohender Gefahren notwendig ist.
Rund 10 % der Arbeiter im Wald verunglücken pro Jahr. Dabei sind Unfälle wie Ausrutschen, Umknicken, Späne im Auge ebenso wie Kopfverletzungen und Schittverletzungen bis hin zum Tod.
Die Lehrgangsteilnehmer müssen u. a. die ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Unfallverhütungsvorschriften kennen und beachten.
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Dieter Engert
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